MU Niedersachsen: Verkürzte Prüffristen für alte Kunststofftanks

Bereits am 31.05.2017 formulierte das nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) seine Position zur Prüfung "alter" einwandiger Tanks aus Polyethylen im Protokoll der Großen Dienstbesprechung der Wasserwirtschaft. 

Anlass war (vgl. Erlass Nordrhein-Westfalen) die uneinheitliche Prüfpraxis der Sachverständigenorganisationen bzgl. des Umgangs von wiederkehrend prüfpflichtigen Tanks aus Polyethylen mit einem Alter von mehr als 30 Jahren.

 

Das MU legt folgendes Verfahren fest:

  1. Alle Tanks mit Verformungen bzw. Verfärbungen sind unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Verzögern, stillzulegen bzw. auszutauschen. Das Anlagenalter ist unerheblich.
  2. Verformungs- und verfärbungsfreie Tanks mit einem Alter von weniger als 30 Jahren sind weiterhin fünfjährlich prüfpflichtig.
  3. Bei verformungs- und verfärbungsfreien Tanks mit einem Alter von mehr als 30 Jahren kann die Prüffrist nach Ermessen der zuständigen Behörde verkürzt werden. Zusätzlich wird der Betreiber verpflichtet mindestens monatlich den Tank auf Verformungen bzw. Verfärbungen zu überwachen. Bei festgestellten Änderungen ist die zuständige Behörde zu informieren und nach 1. zu verfahren.